BRAUCHTUMSFEUER

Veröffentlicht am: 23.02.2024
Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Als solche Feuer gelten:

Osterfeuer am Karsamstag (30. März 2024 ); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig; Ein Ausweichen auf den sogenannten “Kleinen Ostersonntag“ (der Sonntag nach dem Ostersonntag ), ist nicht zulässig.

Sonnwendfeuer (21. Juni 2024 ); da der 21. Juni 2024 auf einen Freitag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag (22. Juni 2024 ) zulässig.
Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen! ).
Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich!

Das Osterfeuer ist Teil der römisch-katholischen Liturgie und wird vor der Feier der Osternacht ein kleines Feuer entfacht. Als Brandmaterial wird einerseits Holz verwendet, andererseits aber auch die nicht mehr benötigten Palmzweige von Palmsonntag. Nachdem sich die christliche Gemeinde um das Osterfeuer versammelt hat, entzündet der Priester am Osterfeuer die Osterkerze, die hernach als Licht in die dunkle Kirche getragen wird. Die brennende Kerze versinnbildlicht dabei Christus als Licht für die Welt und folgt das christliche Volk Gottes Jesus Christus auf dem Weg vom Tod zum Leben ...
(aus Wikipedia, die freie Enzyklopädie )

In der Praxis werden Brauchtumsfeuer jedoch oftmals ohne Zusammenhang mit religiösen Feiern auch zur Abfallentsorgung missbraucht und zu Zeiten entfacht, die keine anerkannten Brauchtumstage sind!

Diese Vorgangsweise ist verboten und führt zu unnötigen Umweltbelastungen!

Nähere Info's können am beigefügten Link nachgelesen werden. LINK
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