AMTSSIGNATUR der Gemeinde Eichkögl
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann Gemeinde Eichkögl auf ihren Formularen eine Amtssignatur aufbringen.
Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt.
Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
- Bildmarke (gem. § 19 Abs. 1 E-GovG)
- Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:
https://www.digitalaustria.gv.at/WissensWert/E-Gov-A-Z/Was-bedeutet-digitale-Verwaltung/Amtssignatur.html
Elektronische Signaturprüfung
http://signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http:://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Eichkögl:
Tel. 03115/25 90 oder Email: gde@eichkoegl.gv.at